Unternehmen


Unternehmer müssen, gleichviel ob während der Startup-Phase, der Umorganisation, der Nachfolgeregelung oder der Abwicklung, nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Im Interesse der Rechtssicherheit sowie ggf. mit Rücksicht auf die Tragweite einzelner Maßnahmen schreibt der Gesetzgeber die Beteiligung eines Notars vor. Aber auch darüber hinaus stehe ich Ihnen gern mit meinen Dienstleistungen zur Seite.


Gründung

In der Gründungsphase muss beantwortet werden die Frage nach der optimalen Rechtsform, in welcher ein Unternehmen betrieben werden soll. Die Rechtsordnung stellt dafür eine Reihe ver­schiedener Ordnungsformen zur Verfügung, welche sich hinsichtlich Kapitalaufbringung, Haftung, Administration, Bilanzierung und Steuerstatus unterscheiden. Hier kläre ich Sie gern über die bestehenden Unterschiede auf und unterstützte Sie bei der Auswahl der für Ihr Vor­haben geeigneten Rechtsform.


Nicht nur die Rechtsform, sondern auch der Name muss zu Ihrem Unternehmen passen. Bei Kaufleuten (z.B. Einzelkaufmann, Handelsgesellschaft wie GmbH) wird dieser Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt, „Firma“ genannt. Die Firma muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Dabei ist im Grundsatz auch möglich der Rückgriff auf einen unterscheidungskräftigen Phantasienamen. Im Zweifelsfall kann der Notar eine Anfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer für den Gründer stellen, um im Vorfeld Klarheit über eine zulässige Namensbildung zu schaffen, um lästige Korrekturen (Errichtung einer Nachtragsurkunde) zu vermeiden. Für bestimmte Unternehmen gelten besondere Anforderungen. In jedem Fall muss die gewählte Firma Aufschluss über die Rechtsform des Unternehmens geben (z.B. durch den Zusatz UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder AG).


Registeranmeldungen

Bei der Gründung wie auch im Falle von sich ergebenden Änderungen der für den Geschäfts­verkehr bedeutsamen Verhältnisse eines Unternehmens bedarf es häufig einer Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung, Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung des Unternehmenssitzes, Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Entsprechende Anmeldungen zum Handelsregister (gleichermaßen auch Anmeldungen zum Vereinsregister) bedürfen der notariellen Beglaubigung. In diesem Rahmen kann ich für Sie den Text der Anmeldung formulieren und nach Beglaubigung und Einreichung die richtige Ein­tragung im Register überwachen.


Unternehmenstransaktionen und Unternehmensumwandlungen

Zur Verfügung stehe ich Ihnen weiter für Unternehmenstransaktionen, d.h. die Veräußerung von Unternehmen (sog. Asset Deal) oder Geschäftsanteilen an Unternehmensträgern (sog. Share Deal). Aufgrund der Tragweite solcher Geschäfte schreibt das Gesetz teilweise (z.B. Asset Deal bei Mitveräußerung eines Grundstücks, Share Deal bei Veräußerung von GmbH-Anteilen) die notarielle Beurkundung vor. Aber auch unabhängig hiervon kann meine Beteiligung für die rechts­sichere Gestaltung und Abwicklung förderlich sein. Die passenden Rechtsgeschäfte können durch mich vorbereitet und nach Aufklärung und Belehrung in einer Notarurkunde, welche bei Bedarf vollstreckbar ausgestaltet werden kann, niedergelegt werden.


Zu meinen Leistungen als Notarin gehört weiter die Mitwirkung bei Unter­nehmens­um­wand­lungen, d.h. einem Wechsel der Rechtsform (z.B. OHG zu GmbH oder AG), Unternehmens­spaltungen oder Unternehmensverschmelzungen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Rechtsgeschäfte, welche nach den Vorgaben des Gesetzes der notariellen Beurkundung bedürfen, können durch mich entworfen und nach Aufklärung und Belehrung beurkundet werden.


Unternehmensnachfolge und Unternehmensabwicklung

Anders als das irdische Dasein ist das Dasein eines Unternehmens nicht notwendig zeitlich begrenzt. Sog. Traditionsunternehmen haben zahlreiche Unternehmergenerationen überdauert. Dass dies gelingt, ist nicht nur von der Innovationskraft eines Unternehmens und der Qualität seiner Produkte, sondern auch von einer rechtzeitigen Nachfolgeplanung abhängig. Eine ungeregelte Nachfolge führt nicht selten dazu, dass das Unternehmen erheblich belastet wird durch Streitigkeiten, in deren Folge notwendige unternehmerische Entscheidungen ausbleiben. Durch frühzeitige Planung und Regelung der Nachfolge lässt sich dies vermeiden. Für die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Rechtsfragen (z.B. Abstimmung Testament und Gesell­schafts­vertrag) stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


 
 
 
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